Wohnungseigentumsverwaltung

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Wir führen im Rahmen der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine fachkompetente und ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesonderetedt

der § 27 u. § 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch.
Aus unserem umfangreichen Leistungsangebot lässt sich für jede Eigentümerkonstellation die passende Lösung kombinieren.

 

Unser Service umfasst u.a.:

  • Fristgerechte Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung
  • Leitung und Moderation der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse aus der Eigentümerversammlungmietverwaltung 3
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Ausarbeitung und Versand der Versammlungsprotokolle
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlussvorlagen
  • Einholung von Angeboten für bauliche Maßnahmen
  • Organisation und Überwachung von Instandhaltungsarbeiten
  • Vertretung der Eigentümer-Gemeinschaft gegenüber Dritten
  • Berücksichtigung und Umsetzung aktueller Gesetzesänderungen und neuester Rechtsprechung
  • Überprüfung sämtlicher Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungsverträge und der entsprechenden Leistungen